Mein Geburtstag 2014

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Aufsichtsrat und kein Ende

Nach der Wikipedia hat ein Aufsichtrat folgende Aufgaben: 
"Aufgabe des Aufsichtsrats ist es, die Geschäftsführung – also den Vorstand – zu überwachen (§ 111 AktG). Hierzu kann der Aufsichtsrat Geschäftsführungsmaßnahmen von seiner Zustimmung abhängig machen (§ 111 Abs. 4 Satz 2 AktG). Daneben hat er Prüfungspflichten (insbesondere des Konzern- und Jahresabschlusses der Gesellschaft,§ 111 Abs. 2 Satz 3 AktG) sowie Berichtspflichten."
Da iat also Kopetenz gefragt.  Die von uns zu delegierenden Aufsichtsräte sollten also von Betriebswirtschaft was verstehen, also kompetent sein. Nicht der Parteienproports ist gefragt. Und noch was: Für inhaltliche Fragen sind die Beiräte viel wichtiger.