Mein Geburtstag 2014

Mein Geburtstag 2014
Mein Geburtstag 2014

Anton-Ulrich-Strasse

 

Der Stadtrat möge beschließen:

Die Anton-Ulrich-Strasse wird wieder uneingeschränkt Fußgängerzone mit den entsprechenden gesetzlich geregelten Ausnahmen (Lieferverkehr, Notdienste, öffentlicher Nahverkehr)
Der ursprüngliche Zustand wird umgehend wieder hergestellt.

Begründung:

Die jetzige Situation ist für fast alle, auch die Gewerbetreibenden der Anton-Ulrich-Strasse selbst, unbefriedigent. Sie ist für die Stadt Meiningen ein  Dauerkonflikt. Anwohner gegen Autofahrer, Händler gegen Dauerparker, Fußgänger gegen Raser. Ein für eine Fußgängerzone viel zu hohes Verkehrsaufkommen, zu hohe Geschwindigkeit, im hohen Maße Durchgangsverkehr sind Stein des Anstoßes. Die aller wenigsten Verkehrsteilnehmer sind Kurzparker und damit Kunden der in der Anton-Ulrich-Strasse ansässigen Gewerbetreibenden.  Das Ziel einer Verkehrsberuhigung könnte bei allen Bemühungen in der Vergangenheit nicht erreicht werden.

         Die Vorschläge einiger Gewerbetreibenden sind nun:
         Mehr Kontrollen durch das Ordnungsamt und die Polizei.
         Verlangsamung durch die Installation eines sogenannten stummen Polizisten.
                  


Das bedeutet mehr Personalbindung an die Anton-Ulrich-Strasse, es bedeutet mehr Kontrolle und damit Ärger.
Ein stummer Polizist ist geeignet für Geschwindigkeitsminderung vor einer Schule, nicht aber innerhalb einer Fußgängerzone. Er erzeugt mehr Lärm, mehr Abgase, er mindert die Geschwindigkeit kurzzeitig, nicht für eine ganze Strasse. Für Notfahrzeuge ist er ein zusätzliches Hindernis.
Diese Vorschläge sind demzufolge abzulehnen.


Zur Geschichte

Die Anton-Ulrich-Strasse wurde 1998 als Fußgängerzone geplant und ausgeführt.
Der Einwand einiger Gewerbetreibender der Anton-Ulrich-Strasse führte 2001 (Beschluss 264/23/2001) dazu, dass diese  Fußgängerzone versuchweise als verkehrsberuhigte Zone ausgewiesen wurde. Dies wurde in einer Sitzung des Stadtrates 2006 (Beschluss 196/27/2006) bestätigt.
Es ist  an der Zeit, zu  einem abschließenden Urteil zu kommen.


Bei den vergangenen Entscheidungsprozessen wurden im wesentlich nur ein Teil der  Gewerbetreibenden gehört. Die Wahrheit ist, nicht alle Gewerbetreibenden der Anton Ulrich Strasse gehören zu ihnen.
Überhaupt nicht  in Betracht gezogen wurden die Belange der Anwohner, nicht die der  Fußgänger, die der Behinderten schon überhaupt nicht. Andererseits, die Gastwirte der Anton-Ulrich-Strasse haben mehr Interesse an Beruhigung, als an Durchgangsverkehr.  Auch die Fachkompetenz der Stadtverwaltung, oder externe Städteplaner wurden nicht in die Überlegung einbezogen.

Unser Antrag zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes (Anton-Ulrich-Strasse ist Teil der Fußgängerzone des Stadtkerns) kann und soll nicht als Affront gegen die Händler gewertet werden.
Richtig ist: Die Anton-Ulrich Strasse  ist gegenüber der Gorgstrasse benachteiligt. Deshalb erscheint uns dringend nötig über eine Belebung dieser Strasse  nachzudenken und entsprechende Schritte einzuleiten. Dabei kann die Citymanagerin den Gewerbetreibenden wertvolle Hilfe leisten.
Darüber hinaus sollte der Stadtrat folgende Fragen erörtern.

1. Was wird aus den beiden Gebäuden Nr.20  und Nr. 32 
Welche rechtlichen Möglichkeiten zur Veränderung  hat die Stadt?
2. Der  Dauerparkplatz am Ende (oder Anfang) der Anton-Ulrich-Strasse ist ein toter Platz. Jede andere Nutzung wäre besser, würde mehr Belebung für die Anton-Ulrich-Strasse bedeuten. In diesem Zusammenhang sollte der gesamte Bereich des sogenannten Bermudadreieck überplant werden. Mit dem Eigentümer ist das Gespräch zu suchen.
3. Die Möglichkeit weiterer Kurzzeitparkplätze im Umfeld der Anton-Ulrich-Strasse ist durch das Ordnungsamt zu prüfen.


Die Stadtquerung
Für eine Querung des Verkehrs durch die Innenstadt gibt es zwei Gründe:

1.      Die Entlastung der  Kreuzung Neu-Ulmer-Strasse / Anton-Ulrich-Strasse.
2.      Verkürzung der Fahrstrecke von Ost nach West und umgekehrt.

Der Preis aber ist die  Zerstörung  (im konkreten und auch übertragenen Sinne) der Fußgängerzone. Dieser Preis ist zu hoch. Auch diese Möglichkeit wird von uns abgelehnt.

Für die Anton-Ulrich-Strasse gäbe es nur eine wirkliche Alternative: Der Rückbau zu einer Strasse mit Durchgangsverkehr und  Bürgersteig auf beiden Seiten.
Dafür aber sehen wir keine Notwendigkeit.

Zu bedenken ist ferner: Es könnten auf die Stadt Rückforderungen von Seiten der Anwohner, als auch der Fördergeldgeben kommen.